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   OLG Frankfurt, 06.12.1984 - 20 W 242/84   

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https://dejure.org/1984,5451
OLG Frankfurt, 06.12.1984 - 20 W 242/84 (https://dejure.org/1984,5451)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.12.1984 - 20 W 242/84 (https://dejure.org/1984,5451)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Dezember 1984 - 20 W 242/84 (https://dejure.org/1984,5451)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bauliche Änderung; Errichtung; Gartenhütte; Gartenhaus; Gemeinschaftseigentum; Garten; Teilungserklärung; Eigentümerbeschluß

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Dieburg - 5 II 54/83
  • LG Darmstadt - 5 T 1097/83
  • OLG Frankfurt, 06.12.1984 - 20 W 242/84

Papierfundstellen

  • OLGZ 1985, 50
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.12.1984 - 20 W 242/84
    Auf eine entsprechende Anwendung nachbarrechtlicher Vorschriften (HBO, HNRG) zur Auslegung des Begriffs des Nachteils (vgl. dazu BayObLG Rpfleger 82, 220) kommt es danach nicht mehr an.
  • OLG Stuttgart, 23.09.1969 - 8 W 147/69

    Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.12.1984 - 20 W 242/84
    Das Landgericht hat sachlich richtig festgestellt, daß der Beseitigungsanspruch der Antragsteller (§ 1004 BGB; vgl. OLG Stuttgart NJW 70, 102) auch nach der maßgeblichen TE begründet ist.
  • OLG Frankfurt, 05.11.1979 - 20 W 279/79

    Wohnungseigentum; Eigentümerversammlung; Eigentümerbeschluß; Beschluß;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.12.1984 - 20 W 242/84
    Eine bauliche Veränderung ist daher jede über die bloße Instandhaltung hinausgehende Umgestaltung des gemeinschaftlichen Eigentums in seiner bestehenden Form, und zwar nicht nur von Bauwerken, sondern auch von unbebauten Grundstücksteilen (vgl. OLG Frankfurt OLGZ 80, 78, m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 18.11.1982 - 20 W 712/82
    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.12.1984 - 20 W 242/84
    Dies reicht aus, um nach den zitierten Vorschriften einen Nachteil annehmen zu können (vgl. OLG Frankfurt Rpfleger 83, 64 für den Einbau einer Sprossenverglasung in vorhandene Fenster; OLG Stuttgart Die Justiz 80, 474 für die Verglasung eines Balkons).
  • KG, 13.07.1987 - 24 W 1752/87

    Anspruch auf Beseitigung einer Hängebuche; Verhältnis von Wohnungseigentumsrecht

    In diesem Sinne sind als bauliche Veränderung anerkannt worden die Errichtung eines Gerätehauses (vgl. KG, Rpfleger 1977, 314), aber auch allgemein eine sachlich nicht gebotene Umgestaltung der Gartenanlage (vgl. BayObLGZ 1975, 201 (206)) und die Errichtung einer Gartenhütte auf Gemeinschaftseigentum (vgl. OLG Frankfurt, OLGZ 1985, 50).

    So deckt die Einräumung eines Sondernutzungsrechtes, selbst wenn der Berechtigte zur gärtnerischen Gestaltung und Anlage der Freifläche befugt ist, nicht die eigenmächtige Errichtung einer Gartenhütte (vgl. OLG Frankfurt, OLGZ 1985, 50).

    Falls die Erstbepflanzung der Außenanlagen vor dem Setzen der Hängebuche im April 1981 abgeschlossen gewesen sein sollten, würde das Setzen der Hängebuche eine bauliche Veränderung darstellen und schon deshalb nicht durch das Sondernutzungsrecht gedeckt sein (vgl. KG, Rpfleger 1983, 20; OLG Frankfurt, OLGZ 1985, 50).

  • KG, 10.01.1994 - 24 W 3851/93

    Beschränkung der Sondernutzungsrechte an Gartenflächen - Eigenmächtige Errichtung

    Das gilt etwa für die Umgestaltung einer Grünfläche in eine befestigte umfriedete Fläche zum Aufstellen von Müllbehältern (vgl. OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 1359), die Aufstellung eines Gartenhäuschens, auch auf einer Sondernutzungsfläche (vgl. OLG Frankfurt/Main OLGZ 1985, 50; BayObLG NJW-RR 1992, 975 = WM 1992, 331 = WE 1993, 255) und die Überdachung einer als Garten bestimmten Sondernutzungsfläche (vgl. BayObLG WE 1993, 279), aber auch für die Verlegung von Betonplatten auf Rasenflächen (vgl. OLG Hamburg OLGZ 1989, 309 = ZMR 1989, 488) und die Verlegung einer Wäschespinne nebst Betonfuß (vgl. BayObLG WM 1993, 295).
  • OLG Köln, 22.06.1998 - 16 Wx 99/98

    Einräumung von Sondernutzungsrechten; bauliche Veränderungen am Gartengrundstück

    Die Errichtung eines Gartenhäuschens auf dem Gemeinschaftseigentum stellt ohne Zweifel eine bauliche Veränderung im Sinne des § 22 Abs. 1 WEG dar (vgl. die Entscheidung des Senats in OLG-Report 1997, 205; ferner: BayObLG, NJW-RR 1988, 591 und BayObLG-Report 1992, 9; OLG Frankfurt, OLGZ 1985, 50).
  • OLG Frankfurt, 14.05.1985 - 20 W 370/84

    Errichtung einer Markise als bauliche Veränderung; Zustimmung von Miteigentümern

    Das Landgericht hat zwar erkannt, daß es nur auf die Zustimmung der nach den §§ 22 I 2, 14 WEG benachteiligten Wohnungseigentümer ankommt und ein Nachteil für alle Miteigentümer auch in einer nicht unerheblichen Veränderung des optischen Gesamteindrucks der Anlage zu sehen ist (vgl. OLG Frankfurt OLGZ 80, 80 zur Umgestaltung eines Müllcontainerplatzes; Rpfleger 83, 64 zur Sprossenverglasung von Fenstern; 20 W 242/84 vom 6.12.1984 zur Errichtung einer Gartenhütte; 20 W 130/84 vom 26.11.1984 zur Balkonverglasung; 20 W 192/84 vom 29.11.1984 zur einheitlichen Verglasung von Loggien; BayObLG …
  • OLG Frankfurt, 12.08.1996 - 20 W 594/95

    Einstufung der Errichtung eines Treppenhausanbaus als zustimmungspflichtige

    Von einem derart massiven Eingriff in das gemeinschaftliche Eigentum, der auch mit dem bestehenden Sondernutzungsrecht nicht gerechtfertigt werden kann (OLG Frankfurt OLGZ 85, 50; Bay ObLG NJW-RR 88, 591), sind auch die Antragsteller nachteilig betroffen, weil diese Baumaßnahme nicht nur zu einer optischen Veränderung der Wohnungseigentumsanlage geführt hat, sondern durch sie auch die Substanz des gemeinschaftlichen Eigentums mit einem Überbau verringert und das Sondereigentum tatsächlich vergrößert worden ist (vgl. für die Unterkellerung einer gemeinschaftlichen Hoffläche den Senatsbeschluß 20 W 598/95 vom 16.4.1996).
  • OLG Karlsruhe, 23.01.1987 - 11 W 133/86

    Erstreckung der dinglichen Sondernutzungsrechte bei dem Gebrauch von

    Auch in den bei Palandt (46. Aufl. Anm. 2 c zu § 15 WEG) für die dortige Auffassung, ein unbeschränktes Sondernutzungsrecht berechtige zu einem Gebrauch im Sinne von § 14 WEG, nicht aber zu baulichen Änderungen im Sinne von § 22 WEG, genannten Entscheidungen des Kammergerichts (ZMR 85, 27) und OLG Frankfurt (OLGZ 85, 50) wird im Einzelfall die Zulässigkeit von baulichen Maßnahmen geprüft.
  • OLG Frankfurt, 01.04.1986 - 20 W 99/86

    Bauliche Veränderung eines Gebäudes durch Einbau eines Klimagerätes

    Damit ist ein nach den §§ 22 I 2, 14 WEG nicht hinzunehmender Nachteil verbunden, der den Beseitigungsanspruch der Antragsteller begründet sein läßt (vgl. OLG Frankfurt Rpfleger 83, 64 zur Sprossenverglasung von Fenstern; 20 W 242/84 vom 6.12.1984 = DWE 86, 30 zur Errichtung einer Gartenhütte; 20 W 130/84 vom 26.11.1984 zur Balkonverglasung; 20 W 192/34 vom 29.11.1984 zur einheitlichen Verglasung vom Loggien; 20 W 370/84 vom 14.5.1984 = DWE 86, 30 zum Einbau einer Markise; BayObLG …
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